Verwaltungs-und Beschlussvorlagen für die Stadtrats- und Ausschusssitzungen
LiebeLeserinnen und liebe Leser,
auf dieser Seite finden Sie einige Stellungnahmen, Vorlagen, Pläne undBeschlussvorlagen der Stadtverwaltung zu Anfragen und Anträgen für Stadtrats-und Ausschuss-Sitzungen des Nürnberger Stadtrats.
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1.Verkehrssituation in Kornburg
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
2.Sicherung der Fußgängerquerung über die Kornburger
Hauptstraße HöheKeilstraße /
Kalkgrubenweg
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C:\xttmpprod12\ce869614.doc
1.)Verkehrssituation
in Kornburg
hier:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag
der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag
der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Ausführliche
Sachverhaltsdarstellung
Der Verwaltung liegen Anträge
der Stadtratsfraktion der SPD vom07.07.2008 und
18.03.2009 und der
Stadtratsfraktion der CSU vom 11.03.2009 zur Verkehrssituation in
Kornburg vor. Zu den
einzelnen Fragen und Forderungen kann folgendes berichtet werden:
Aktueller Stand der Planungen
hinsichtlich der OrtsumgehungKornburg
Die Ortsumgehung von Kornburg
ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
enthalten. Mit der
Ortsumgehung soll der historische Ortskernmit seiner schmalen und kurvenreichen
Ortsdurchfahrt vom
Durchgangsverkehr entlastet werden.
Beim Bau der Ortsumgehung
werden die strengeren Richtlinien für Lärmschutz bei Straßenneubau
gelten. Deshalb wird die
Ortsumgehung mit einem Lärmschutzwallausgestattet, der
die bestehende Bebauung vor
den Lärmemissionen schützen wird.
Die Ortsumgehung von Kornburg
ist ein Projekt des Staatlichen Bauamts. Sie ist derzeit im
6. Ausbauplan des Freistaates
Bayern in der Kategorie „1.Dringlichkeitsstufe – Reserve“
eingeordnet. Für die Projekte
in der 1. Dringlichkeit sieht der 6. Ausbauplan einen 10-
Jahreszeitraum von 2001 bis
2010 vor. Da das Staatliche Bauamt Nürnberg vorrangig noch
mehrere Projekte aus der 1.
Dringlichkeitsstufe zu realisieren hat, ist nicht mit einem kurzfristigen
Bau der Ortsumgehung zu
rechnen. Die Fortschreibung des Ausbauplans findet in den
Jahren 2009 und 2010 statt.
Anfang 2011 soll dann der neue Ausbauplan für Staatsstraßen
vorliegen. Das Staatliche
Bauamt wird im Zuge der Fortschreibung die Ortsumgehung Kornburg
erneut zur Bewertung anmelden
mit dem Ziel, eine Einstufung in die 1. Dringlichkeit zu
erreichen.
Ein entscheidendes Kriterium
für die Einstufung ist der Kostenfaktor. Das Staatliche Bauamt
hat eine neue Trassenplanung
für die Ortsumgehung erarbeitet, die nicht mehr einen neuen
Tunnel unter der A 6
vorsieht, sondern von einem Anschluss der Trasse an die Kornburger
Hauptstraße nördlich der
bestehenden Unterführung unter der A6 ausgeht. Mit dem Verzicht
auf eine neue Unterführung
können die Kosten für das Projektdeutlich gesenkt werden. Dadurch
wird sich bei der anstehenden
Anmeldung des Projektes für den7. Ausbauplan und
der damit verbundenen
Neubewertung der Ortsumgehung der Kosten-Nutzen-Faktor verbessern.
Damit besteht die
Möglichkeit, dass die Ortsumgehung im 7.Ausbauplan in die Kategorie
„1. Dringlichkeitsstufe“
vorrückt.
Der vom Vorsitzenden des
Kornburger Bürgervereins vorgebrachte Vorschlag, statt der
Ortsumgehung eine Straße von
der Penzendorfer Straße(Staatsstraße 2239) zur Wiener
Straße in Anlehnung an die
als „Kanaltrasse“ untersuchten Variante für eine B 2a zu bauen,
stellt keine sinnvolle
Alternative zur Ortsumgehung von Kornburg dar:
- Die Entlastungswirkung für
Kornburg wäre gering. LautGutachten von Prof. Kurzak zu den
verschiedenen Varianten der B
2a würde die zweistreifige Kanaltrasse trotz direktem Anschluss
an die A 6 nur zu einer
Reduzierung um 1.000 Kfz/24h in Kornburgführen. Die
Auswirkung der von Herrn
Wierer vorgeschlagenen Trasse mit einer Anbindung an die
Penzendorfer Straße wäre mit
den prognostizierten Verlagerungseffekten der von Prof.
Kurzak untersuchten Kanaltrasse
vergleichbar.
C:\xttmpprod12\ce869614.doc
- In Katzwang würde die
vorgeschlagene Trasse zwar zu einer Verkehrsreduzierung in der
Katzwanger Hauptstraße um
6.000 Kfz/24h führen, aber gleichzeitig eine Verkehrszunahme
in der Gaulnhofer Straße um
5.000 Kfz/24h und in der Sauerbruchstraße um 3.000
Kfz/24h bedeuten (vgl.
Gutachten Prof. Kurzak). An beide Straßen grenzt ebenfalls Wohnbebauung.
- Aufgrund der
Streckenführung würde die vorgeschlagene Trasse Verkehr von den
Bundesautobahnen
A 6 und A 73 auf das
städtische Straßennetz verlagern. Dies widerspricht den
Zielen der Stadt Nürnberg,
den Verkehr so weit wie möglich auf den Autobahnen zu führen.
Die vorgeschlagene Straße
würde also nicht die derzeit unbefriedigende Verkehrssituation
im Ortskern von Kornburg
lösen. Vielmehr würde sie zu einer Verkehrszunahme auf verschiedenen
Straßen mit angrenzender
Wohnbebauung in den südlichen Stadtteilen Katzwang
und Reichelsdorf führen.
Entfernung aller
Mittelmarkierungen auf der Kornburger Hauptstraße in Verbindung mit der
Ausweitung von Tempo 30 auf
der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt
Im November 2008 hat der
Verkehrsausschuss die probeweise Entfernung der Mittelmarkierung
in der Johannes-Brahms-Straße
im Abschnitt zwischen der Gaulnhofer Straße und
der Neuseser Straße beschlossen.
In der Johannes-Brahms-Straße sind 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit
zulässig. Ziel der Maßnahme
ist es, das gefahrene Geschwindigkeitsniveau
in diesem Straßenabschnitt zu
reduzieren, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer zu verbessern. Die
Mittelmarkierung wurde im Juni 2009 entfernt. Die Wirksamkeit
der Maßnahme wurde mit einer
begleitenden Untersuchung, die Geschwindigkeitsmessungen
und Videobeobachtungen des
Fahrverhaltens vor und nach der Entfernung der Mittelmarkierung
auswertet, überprüft. Um die
Entwicklung des Unfallgeschehensbei der Bewertung
der Maßnahme mit
berücksichtigen zu können, sollte dieses über einen Zeitraum von
etwa einem halben Jahr
beobachtet werden. Sofern die Auswertung der Messergebnisse
belegen kann, dass die
Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Johannes-
Brahms-Straße geführt hat,
und das Unfallgeschehen unauffällig bleibt, ist es grundsätzlich
denkbar, die Mittelmarkierung
auch in anderen Straßen mit vergleichbarer Verkehrssituation
zu entfernen. Die Kornburger
Hauptstraße könnte mit ihrer engen Ortsdurchfahrt ein Beispiel
für die Anwendung der
Maßnahme darstellen. Bevor diesbezüglich eine Entscheidung getroffen
wird, sollte allerdings die
Auswertung der Messergebnisse ausKatzwang abgewartet
werden. Die Verwaltung wird
dem Verkehrsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung
berichten.
Für die Ausdehnung der Tempo
30-Regelung auf die gesamte Länge der Kornburger Hauptstraße
besteht keine
Rechtsgrundlage.
Verbesserung der Beschilderung
Tempo 30, Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der Fahrbahn und
Abmarkierung eines Zebrastreifens an der Bushaltestelle Schenkendorfstraße
Die Abmarkierung eines
Zebrastreifens in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der
Schenkendorfstraße wurde bereits
früher geprüft und als unzulässig abgelehnt. Weder die
Verkehrsbelastung von ca.
14.000 Kfz/24h noch die geringe Anzahl an querenden Fußgängern
entsprechen den in den
Richtlinien genannten Einsatzkriterien für einen Zebrastreifen.
Eine Markierung der Geschwindigkeitsbeschränkung
auf der Fahrbahn bei sogenannten
Streckenverboten ist unüblich
und rechtlich nichtaussagekräftig. Der rechtliche Charakter
wird ausschließlich durch das
Zeichen 274 bewirkt. Bei der Vorgabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
durch ein Streckenverbot ist
eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn
deshalb überflüssig. Die
Markierungen „30“ auf der Fahrbahn, wie sie bei Tempo 30-Zonen
vorhanden sind, dienen
lediglich der optischen Verdeutlichung der Zonenregelung und haben
keinerlei rechtsverbindliche
Wirkung.
Abmarkierung eines Radweges
durch ganz Kornburg
Für die Markierung von
Radstreifen oder Angebotsstreifen für den Radverkehr gelten gemäß
den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen Mindestmaße der Fahrbahnbreite, die in Kornburg
nicht erreicht werden. Bei
der bestehenden Fahrbahnbreite von6,70 m bis 7,60 m würden
die verbleibenden
Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr zu schmalwerden. Der Begegnungsfall
von Pkw muss ohne Befahren
der Rad- bzw. Angebotsstreifenfunktionieren. Eine Markierung
von Radstreifen ist somit
aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich.
Einbau einer Querungshilfe in
der Kornburger Hauptstraße in Höhe Kalkgrubenweg
Am 07. Juli 2008 stellte die
SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, in der Kornburger Hauptstraße
in Höhe des Kalkgrubenwegs
eine Querungshilfe für Fußgänger zu prüfen. Dies entspricht
auch dem Wunsch des
Bürgervereins Kornburg.
Aus verkehrlicher Sicht ist
der Einbau sinnvoll undrealisierbar. Die Straße hat ein Verkehrsaufkommen
von 10.000 - 11.000 Kfz/16h.
Die nächste Querungsmöglichkeit befindet
sich über 200 m nördlich.
Durch den Einbau der Insel in Höhe der Bushaltestelle wird ein
sicheres Queren der Fahrbahn
vor allem auch für Fahrgäste und Schulkinder möglich.
Um eine kostengünstige Lösung
zu erhalten, und einen Eingriff in die Ostseite, die im Jahr
2006 saniert wurde, zu
vermeiden, soll die stadtauswärtige Haltebucht zurückgebaut werden.
Somit ist der Einbau zweier
Inselköpfe mit einer Breite von2,50 m ohne Eingriff in den Gehweg
und den westlichen Grüngürtel
ausführbar. Der Gehwegverbreitert sich von derzeit 2,50
m auf ca. 3,50 m. Die
vorhandenen Bäume an der Gehweghinterkante bleiben erhalten. Die
geschätzten Kosten betragen
60.500 €. Die Finanzierung ist nicht gesichert.
Der Bau der Querungshilfe
löst keine umplanungsbedingten KAG-Beiträge aus, weshalb kein
Bürgergespräch erforderlich
ist. Sollte sich während der Bauphase die Notwendigkeit von
Erneuerungsmaßnahmen ergeben,
die KAG-Beiträge auslösen können, wird eine schriftliche
Anliegerinformation
durchgeführt.
Stellungnahme Bürgerverein
Kornburg und Bewertung
Der Bürgerverein Kornburg hat
sich am 02.08.2009 zu der Planung der Querungsinsel
schriftlich geäußert:
„Wie von unserer Seite
zugesichert, anbei die Rückmeldung des Bürgervereins Kornburg
e.V. hinsichtlich der vom
Verkehrsplanungsamt geplanten Fußgängerinsel am Kalkgrubenweg
in Kornburg. Grundsätzlich
befürworten wir die Verkehrsinselim Rahmen der von uns
geforderten Maßnahmen (Brief
des Bürgervereins Kornburg e.V.an Herrn Oberbürgermeister
Dr. Maly vom 24.02.2009), um
die Kornburger Hauptstraße sicherer und für den Durchgangsverkehr
unattraktiver zu machen.
Jedoch hätten wir es uns
gewünscht, angesichts der von HerrnJülich mitgeteilten Kosten
von ca. 60.000 € stattdessen
eine Ampelanlage an dieser Stelle zu errichten. Es ist für uns
unverständlich und nicht
nachvollziehbar, warum eine solche „aufgedübelte“ Lösung so teuer
ist.
Weiterhin bitten wir die
Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Realisierung
des Kreisels an der Kreuzung
von RH1/ST2406/St2239 die Busspur/Bushaltestelle auch in
stadteinwärtiger Richtung auf
die Fahrbahn verlegt wird, um wieder ein Regulativ einzuführen
und dadurch ein Einfahren zu
den Stoßzeiten in die Kornburger Hauptstraße zu ermöglichen.“
Die Kosten für die Errichtung
einer Fußgängerlichtsignalanlage betragen ca. 62.000 €. Dazu
kommen jährliche
Unterhaltskosten von ca. 2.000 € bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer
von 20 Jahren. Eine
Mittelinsel als Querungshilfe stellt somit die kostengünstigere
Variante dar. Die Errichtung
eines Buskaps in Fahrtrichtung Norden kann aufgrund des fehlenden
Umbaus nicht befürwortet
werden.
Einbau einer Querungshilfe in
der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
und Verbreiterung des Gehwegs
Zur Prüfung der Situation
wurden in der Kornburger Hauptstraß ein Höhe der Venatoriusstraße
Zählungen am Morgen, mittags
und am Nachmittag durchgeführt. Die geringe Anzahl
von Fußgängerquerungen in
diesem Bereich rechtfertigt keinen Einbau einer Querungshilfe.
Sowohl stadtauswärts als auch
stadteinwärts besteht in jeweils ca. 80 m Entfernung die
Möglichkeit, die Kornburger
Hauptstraße an einer LSA bzw. einem Zebrastreifen sicher zu
queren.
Da die Fahrbahnbreite in
diesem Abschnitt der Kornburger Hauptstraße lediglich 5,50 m beträgt,
wäre eine Gehwegverbreiterung
nur mit massiven Eingriffen in die Randbereiche
(Grundstück der
St.-Nikolaus-Kirche) möglich. Eine Gehwegverbreiterung ist deshalb nicht
vertretbar.
Einrichtung von Bodenwellen
oder Pflanzkübeln im Bereich der Wassermannstraße, um eine
Ausweichroute zu verhindern
Die Strecke über die
Wassermannstraße ist als Alternativroute zur Kornburger Hauptstraße
uninteressant. Sie verläuft
nicht parallel zur Kornburger Hauptstraße, sie ermöglicht keine
Abkürzung, bei der Fahrt
durch das Viertel muss die Rechts-vor-links-Regelung beachtet
werden und es gilt die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Wassermannstraße
stellt eine Haupterschließung
für das Gebiet östlich der Kornburger Hauptstraße einschließlich
des Gewerbegebietes an der
Spielhagenstraße / Mauserweg dar. Die geringe Gesamtverkehrsmenge
von 1.050 Fz / 24h in der
Wassermannstraße weist nicht auf das Vorhandensein
von Durchgangsverkehr hin.
Bei den zu schnell fahrenden Kraftfahrzeugen handelt es
sich um den Ziel- und
Quellverkehr des Viertels. In Bayern ist der Einbau wirksamer Bodenwellen
nicht erlaubt. Die zulässigen
Anrampungen führen erfahrungsgemäß zu einer deutlichen
Lärmzunahme, weshalb der
Einbau solcher Hindernisse nichtempfohlen wird.
Auf die Aufstellung von
Blumenkübeln wird ausSicherheitsgründen und wegen des Pflegeaufwands
seit geraumer Zeit
verzichtet. Die Verwaltung hat stattdessen geprüft, ob es sinnvoll
wäre, die Verkehrsfläche in
Höhe des Gehweges zum Kalkgrubenweg zwischen den
Hausnummern 10 und 12 mittels
Baken einzuengen und den Bereich mit einer Markierung
zu verdeutlichen. Eine
Einengung wird aber nur dann eine geschwindigkeitsreduzierende
Wirkung erzielen, wenn der
Kraftfahrer durch ausreichenden Gegenverkehr gezwungen wird,
besondere Vorsicht walten zu
lassen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in der Wassermannstraße
würde eine Einengung nicht
den gewünschten Erfolg bringen. Die Verwaltung
rät deshalb vom Einbau einer
Engstelle ab.
Frühere Anträge zur
Verkehrssituation in Kornburg
Mit der Verkehrssituation in
Kornburg und der Ortsumgehung hat sich der Stadtrat bereits
mehrfach befasst. Die
Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Kornburger Hauptstraße
wurde zuletzt am 04.03.2004
im Verkehrsausschuss behandelt. Anlass war ein Antrag
der Stadtratsfraktion der
CSU. Die Ortsumgehung Kornburg war zuletzt am 01.04.2004
aufgrund eines Antrags der
SPD-Stadtratsfraktion Thema im Verkehrsausschuss.
In der Vergangenheit
erstellte Planungen der Verwaltung
Es liegen Planungen für die
Verlängerung des bestehenden Radwegs an der Ringelnatzstraße
bis zum Ortseingang von
Kornburg vor. Das Staatliche Bauamt, das Baulastträger der
als Staatsstraße 2407
klassifizierten Ringelnatzstraße ist, sieht bislang keine Möglichkeit für
eine Finanzierung des
Radweges.
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z.A.
610-21-51/Kornburger Hauptstraße
TOP:
I. Anmeldung Beschluss
Verkehrsauschuss
Sitzungsdatum
17.09.2009
öffentlich
Betreff:
Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung in Kornburg
hier:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag
der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag
der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Anlagen:
- Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
- Antrag der
CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
- Antrag der SPD-
Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
- Ausführliche
Sachverhaltsdarstellung
- Straßenplan
Bisherige
Beratungsfolge:
Abstimmungsergebnis
Gremium
Sitzungsdatum Bericht
angenommen
abgelehnt vertagt/verwiesen
Sachverhalt
(kurz):
Der Verwaltung liegen Anträge
der Stadtratsfraktion der SPD vom07.07.2008 und
18.03.2009 und der
Stadtratsfraktion der CSU vom 11.03.2009 zur Verkehrssituation in
Kornburg vor. In den Anträgen
wird die Prüfung folgender Maßnahmen gefordert:
- Entfernung der
Mittelmarkierung in der Kornburger Hauptstraße und Ausweitung der
Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h.
- Abmarkierung eines Radweges
durch Kornburg
- Einbau einer Querungshilfe
in der Kornburger Hauptstraße in Höhe des Kalkgrubenwegs
- Verbreiterung des Gehweges
in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
- Errichtung von Bodenwellen
in der Wassermannstraße
Darüber hinaus sollen die
Auswirkungen des vom Vorsitzenden des Bürgervereins Kornburg
vorgebrachten Vorschlags
dargestellt werden, auf die Ortsumgehung von Kornburg zu verzichten
und stattdessen eine Straße
von der Penzendorfer Straße zur Wiener Straße entlang
des Kanals zu bauen.
Beschluss-/
Gutachtenvorschlag:
siehe Beilage
Finanzielle
Auswirkungen:
Nein
Ja
Noch
offen, weil
Gesamtkosten p.a. €
davon investiv €
konsumtiv €
davon Sachkosten €
Personalkosten €
Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen
sind bereitgestellt:
Nein
Ja, Betrag €Profitcenter:
Wenn
nein, Deckungsvorschlag:
Auswirkungen
auf den Stellenplan:
Nein
Ja, im Umfang von Vollkraftstellen
Prüfung
der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
Geschlechterrelevante
Auswirkungen:
Nein
Ja, siehe Anlage
Abstimmung
ist erfolgt mit:
Ref.
I / OrgA in der Verkehrsbesprechung
Ref.
II / Stk
RA(verpflichtend bei Satzungen
und Verordnungen)
II.
Herrn OBM
III.
Ref.VI / Vpl
Nürnberg,
Referat VI
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Verkehrssituation
in Kornburg
hier:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag
der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag
der SPD- Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Ausführliche
Sachverhaltsdarstellung
Der Verwaltung liegen Anträge
der Stadtratsfraktion der SPD vom07.07.2008 und
18.03.2009 und der
Stadtratsfraktion der CSU vom 11.03.2009 zur Verkehrssituation in
Kornburg vor. Zu den
einzelnen Fragen und Forderungen kann folgendes berichtet werden:
Aktueller Stand der Planungen
hinsichtlich der OrtsumgehungKornburg
Die Ortsumgehung von Kornburg
ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
enthalten. Mit der
Ortsumgehung soll der historische Ortskernmit seiner schmalen und kurvenreichen
Ortsdurchfahrt vom
Durchgangsverkehr entlastet werden.
Beim Bau der Ortsumgehung
werden die strengeren Richtlinien für Lärmschutz bei Straßenneubau
gelten. Deshalb wird die
Ortsumgehung mit einem Lärmschutzwallausgestattet, der
die bestehende Bebauung vor
den Lärmemissionen schützen wird.
Die Ortsumgehung von Kornburg
ist ein Projekt des Staatlichen Bauamts. Sie ist derzeit im
6. Ausbauplan des Freistaates
Bayern in der Kategorie „1.Dringlichkeitsstufe – Reserve“
eingeordnet. Für die Projekte
in der 1. Dringlichkeit sieht der6. Ausbauplan einen 10-
Jahreszeitraum von 2001 bis
2010 vor. Da das Staatliche Bauamt Nürnberg vorrangig noch
mehrere Projekte aus der 1.
Dringlichkeitsstufe zu realisieren hat, ist nicht mit einem kurzfristigen
Bau der Ortsumgehung zu
rechnen. Die Fortschreibung des Ausbauplans findet in den
Jahren 2009 und 2010 statt.
Anfang 2011 soll dann der neue Ausbauplan für Staatsstraßen
vorliegen. Das Staatliche
Bauamt wird im Zuge der Fortschreibung die Ortsumgehung Kornburg
erneut zur Bewertung anmelden
mit dem Ziel, eine Einstufung in die 1. Dringlichkeit zu
erreichen.
Ein entscheidendes Kriterium
für die Einstufung ist der Kostenfaktor. Das Staatliche Bauamt
hat eine neue Trassenplanung
für die Ortsumgehung erarbeitet, die nicht mehr einen neuen
Tunnel unter der A 6
vorsieht, sondern von einem Anschluss der Trasse an die Kornburger
Hauptstraße nördlich der
bestehenden Unterführung unter der A6 ausgeht. Mit dem Verzicht
auf eine neue Unterführung
können die Kosten für das Projektdeutlich gesenkt werden. Dadurch
wird sich bei der anstehenden
Anmeldung des Projektes für den7. Ausbauplan und
der damit verbundenen
Neubewertung der Ortsumgehung der Kosten-Nutzen-Faktor verbessern.
Damit besteht die
Möglichkeit, dass die Ortsumgehung im 7.Ausbauplan in die Kategorie
„1. Dringlichkeitsstufe“
vorrückt.
Der vom Vorsitzenden des
Kornburger Bürgervereins vorgebrachte Vorschlag, statt der
Ortsumgehung eine Straße von
der Penzendorfer Straße(Staatsstraße 2239) zur Wiener
Straße in Anlehnung an die
als „Kanaltrasse“ untersuchten Variante für eine B 2a zu bauen,
stellt keine sinnvolle
Alternative zur Ortsumgehung von Kornburg dar:
- Die Entlastungswirkung für
Kornburg wäre gering. Laut Gutachten von Prof. Kurzak zu den
verschiedenen Varianten der B
2a würde die zweistreifige Kanaltrasse trotz direktem Anschluss
an die A 6 nur zu einer
Reduzierung um 1.000 Kfz/24h in Kornburgführen. Die
Auswirkung der von Herrn
Wierer vorgeschlagenen Trasse mit einer Anbindung an die
Penzendorfer Straße wäre mit
den prognostizierten Verlagerungseffekten der von Prof.
Kurzak untersuchten
Kanaltrasse vergleichbar.
- In Katzwang würde die vorgeschlagene
Trasse zwar zu einer Verkehrsreduzierung in der
Katzwanger Hauptstraße um
6.000 Kfz/24h führen, aber gleichzeitig eine Verkehrszunahme
in der Gaulnhofer Straße um
5.000 Kfz/24h und in der Sauerbruchstraße um 3.000
Kfz/24h bedeuten (vgl.
Gutachten Prof. Kurzak). An beide Straßen grenzt ebenfalls Wohnbebauung.
- Aufgrund der
Streckenführung würde die vorgeschlagene Trasse Verkehr von den
Bundesautobahnen
A 6 und A 73 auf das
städtische Straßennetz verlagern. Dies widerspricht den
Zielen der Stadt Nürnberg,
den Verkehr so weit wie möglich auf den Autobahnen zu führen.
Die vorgeschlagene Straße
würde also nicht die derzeit unbefriedigende Verkehrssituation
im Ortskern von Kornburg
lösen. Vielmehr würde sie zu einer Verkehrszunahme auf verschiedenen
Straßen mit angrenzender
Wohnbebauung in den südlichen Stadtteilen Katzwang
und Reichelsdorf führen.
Entfernung aller
Mittelmarkierungen auf der Kornburger Hauptstraße in Verbindung mit der
Ausweitung von Tempo 30 auf
der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt
Im November 2008 hat der
Verkehrsausschuss die probeweise Entfernung der Mittelmarkierung
in der Johannes-Brahms-Straße
im Abschnitt zwischen der Gaulnhofer Straße und
der Neuseser Straße
beschlossen. In der Johannes-Brahms-Straße sind 50 km/h als
Höchstgeschwindigkeit
zulässig. Ziel der Maßnahme
ist es, das gefahrene Geschwindigkeitsniveau
in diesem Straßenabschnitt zu
reduzieren, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer zu verbessern. Die
Mittelmarkierung wurde im Juni 2009entfernt. Die Wirksamkeit
der Maßnahme wurde mit einer
begleitenden Untersuchung, die Geschwindigkeitsmessungen
und Videobeobachtungen des
Fahrverhaltens vor und nach der Entfernung der Mittelmarkierung
auswertet, überprüft. Um die
Entwicklung des Unfallgeschehensbei der Bewertung
der Maßnahme mit
berücksichtigen zu können, sollte dieses über einen Zeitraum von
etwa einem halben Jahr
beobachtet werden. Sofern die Auswertung der Messergebnisse
belegen kann, dass die
Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Johannes-
Brahms-Straße geführt hat,
und das Unfallgeschehen unauffällig bleibt, ist es grundsätzlich
denkbar, die Mittelmarkierung
auch in anderen Straßen mit vergleichbarer Verkehrssituation
zu entfernen. Die Kornburger
Hauptstraße könnte mit ihrer engen Ortsdurchfahrt ein Beispiel
für die Anwendung der
Maßnahme darstellen. Bevor diesbezüglich eine Entscheidung getroffen
wird, sollte allerdings die
Auswertung der Messergebnisse ausKatzwang abgewartet
werden. Die Verwaltung wird
dem Verkehrsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung
berichten.
Für die Ausdehnung der Tempo
30-Regelung auf die gesamte Länge der Kornburger Hauptstraße
besteht keine
Rechtsgrundlage.
Verbesserung der
Beschilderung Tempo 30, Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung
auf der Fahrbahn und
Abmarkierung eines Zebrastreifens an der Bushaltestelle Schenkendorfstraße
Die Abmarkierung eines
Zebrastreifens in der Kornburger Hauptstraße in Höhe der
Schenkendorfstraße wurde
bereits früher geprüft und als unzulässig abgelehnt. Weder die
Verkehrsbelastung von ca.
14.000 Kfz/24h noch die geringe Anzahl an querenden Fußgängern
entsprechen den in den
Richtlinien genannten Einsatzkriterien für einen Zebrastreifen.
Eine Markierung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fahrbahn bei sogenannten
Streckenverboten ist unüblich
und rechtlich nichtaussagekräftig. Der rechtliche Charakter
wird ausschließlich durch das
Zeichen 274 bewirkt. Bei der Vorgabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
durch ein Streckenverbot ist
eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn
deshalb überflüssig. Die
Markierungen „30“ auf der Fahrbahn, wie sie bei Tempo 30-Zonen
vorhanden sind, dienen
lediglich der optischen Verdeutlichung der Zonenregelung und haben
keinerlei rechtsverbindliche
Wirkung.
Abmarkierung eines Radweges
durch ganz Kornburg
Für die Markierung von
Radstreifen oder Angebotsstreifen für den Radverkehr gelten gemäß
den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen Mindestmaße der Fahrbahnbreite, die in Kornburg
nicht erreicht werden. Bei
der bestehenden Fahrbahnbreite von6,70 m bis 7,60 m würden
die verbleibenden
Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr zu schmalwerden. Der Begegnungsfall
von Pkw muss ohne Befahren
der Rad- bzw. Angebotsstreifenfunktionieren. Eine Markierung
von Radstreifen ist somit aufgrund
der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich.
Einbau einer Querungshilfe in
der Kornburger Hauptstraße in Höhe Kalkgrubenweg
Am 07. Juli 2008 stellte die
SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, in der Kornburger Hauptstraße
in Höhe des Kalkgrubenwegs
eine Querungshilfe für Fußgänger zu prüfen. Dies entspricht
auch dem Wunsch des
Bürgervereins Kornburg.
Aus verkehrlicher Sicht ist
der Einbau sinnvoll undrealisierbar. Die Straße hat ein Verkehrsaufkommen
von 10.000 - 11.000 Kfz/16h.
Die nächste Querungsmöglichkeit befindet
sich über 200 m nördlich.
Durch den Einbau der Insel in Höhe der Bushaltestelle wird ein
sicheres Queren der Fahrbahn
vor allem auch für Fahrgäste und Schulkinder möglich.
Um eine kostengünstige Lösung
zu erhalten, und einen Eingriff in die Ostseite, die im Jahr
2006 saniert wurde, zu
vermeiden, soll die stadtauswärtige Haltebucht zurückgebaut werden.
Somit ist der Einbau zweier
Inselköpfe mit einer Breite von2,50 m ohne Eingriff in den Gehweg
und den westlichen Grüngürtel
ausführbar. Der Gehwegverbreitert sich von derzeit 2,50
m auf ca. 3,50 m. Die
vorhandenen Bäume an der Gehweghinterkante bleiben erhalten. Die
geschätzten Kosten betragen
60.500 €. Die Finanzierung ist nicht gesichert.
Der Bau der Querungshilfe
löst keine umplanungsbedingten KAG-Beiträge aus, weshalb kein
Bürgergespräch erforderlich
ist. Sollte sich während der Bauphase die Notwendigkeit von
Erneuerungsmaßnahmen ergeben,
die KAG-Beiträge auslösen können, wird eine schriftliche
Anliegerinformation
durchgeführt.
Stellungnahme Bürgerverein Kornburg
und Bewertung
Der Bürgerverein Kornburg hat
sich am 02.08.2009 zu der Planung der Querungsinsel
schriftlich geäußert:
„Wie von unserer Seite
zugesichert, anbei die Rückmeldung des Bürgervereins Kornburg
e.V. hinsichtlich der vom
Verkehrsplanungsamt geplanten Fußgängerinsel am Kalkgrubenweg
in Kornburg. Grundsätzlich
befürworten wir die Verkehrsinselim Rahmen der von uns
geforderten Maßnahmen (Brief
des Bürgervereins Kornburg e.V.an Herrn Oberbürgermeister
Dr. Maly vom 24.02.2009), um
die Kornburger Hauptstraße sicherer und für den Durchgangsverkehr
unattraktiver zu machen.
Jedoch hätten wir es uns
gewünscht, angesichts der von Herrn Jülich mitgeteilten Kosten
von ca. 60.000 € stattdessen
eine Ampelanlage an dieser Stelle zu errichten. Es ist für uns
unverständlich und nicht
nachvollziehbar, warum eine solche „aufgedübelte“ Lösung so teuer
ist.
Weiterhin bitten wir die
Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Realisierung
des Kreisels an der Kreuzung
von RH1/ST2406/St2239 die Busspur/Bushaltestelle auch in
stadteinwärtiger Richtung auf
die Fahrbahn verlegt wird, um wieder ein Regulativ einzuführen
und dadurch ein Einfahren zu
den Stoßzeiten in die Kornburger Hauptstraße zu ermöglichen.“
Die Kosten für die Errichtung
einer Fußgängerlichtsignalanlage betragen ca. 62.000 €. Dazu
kommen jährliche
Unterhaltskosten von ca. 2.000 € bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer
von 20 Jahren. Eine
Mittelinsel als Querungshilfe stellt somit die kostengünstigere
Variante dar. Die Errichtung
eines Buskaps in Fahrtrichtung Norden kann aufgrund des fehlenden
Umbaus nicht befürwortet
werden.
Einbau einer Querungshilfe in
der Kornburger Hauptstraße in Höhe der Venatoriusstraße
und Verbreiterung des Gehwegs
Zur Prüfung der Situation
wurden in der Kornburger Hauptstraß ein Höhe der Venatoriusstraße
Zählungen am Morgen, mittags
und am Nachmittag durchgeführt. Die geringe Anzahl
von Fußgängerquerungen in
diesem Bereich rechtfertigt keinen Einbau einer Querungshilfe.
Sowohl stadtauswärts als auch
stadteinwärts besteht in jeweils ca. 80 m Entfernung die
Möglichkeit, die Kornburger
Hauptstraße an einer LSA bzw. einem Zebrastreifen sicher zu
queren.
Da die Fahrbahnbreite in
diesem Abschnitt der Kornburger Hauptstraße lediglich 5,50 m beträgt,
wäre eine Gehwegverbreiterung
nur mit massiven Eingriffen in die Randbereiche
(Grundstück der
St.-Nikolaus-Kirche) möglich. Eine Gehwegverbreiterung ist deshalb nicht
vertretbar.
Einrichtung von Bodenwellen
oder Pflanzkübeln im Bereich der Wassermannstraße, um eine
Ausweichroute zu verhindern
Die Strecke über die
Wassermannstraße ist als Alternativroute zur Kornburger Hauptstraße
uninteressant. Sie verläuft
nicht parallel zur Kornburger Hauptstraße, sie ermöglicht keine
Abkürzung, bei der Fahrt
durch das Viertel muss die Rechts-vor-links-Regelung beachtet
werden und es gilt die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Wassermannstraße
stellt eine Haupterschließung
für das Gebiet östlich der Kornburger Hauptstraße einschließlich
des Gewerbegebietes an der
Spielhagenstraße / Mauserweg dar. Die geringe Gesamtverkehrsmenge
von 1.050 Fz / 24h in der
Wassermannstraße weist nicht auf das Vorhandensein
von Durchgangsverkehr hin.
Bei den zu schnell fahrenden Kraftfahrzeugen handelt es
sich um den Ziel- und
Quellverkehr des Viertels. In Bayern ist der Einbau wirksamer Bodenwellen
nicht erlaubt. Die zulässigen
Anrampungen führen erfahrungsgemäß zu einer deutlichen
Lärmzunahme, weshalb der
Einbau solcher Hindernisse nichtempfohlen wird.
Auf die Aufstellung von
Blumenkübeln wird ausSicherheitsgründen und wegen des Pflegeaufwands
seit geraumer Zeit
verzichtet. Die Verwaltung hat stattdessen geprüft, ob es sinnvoll
wäre, die Verkehrsfläche in
Höhe des Gehweges zum Kalkgrubenweg zwischen den
Hausnummern 10 und 12 mittels
Baken einzuengen und den Bereich mit einer Markierung
zu verdeutlichen. Eine
Einengung wird aber nur dann eine geschwindigkeitsreduzierende
Wirkung erzielen, wenn der
Kraftfahrer durch ausreichenden Gegenverkehr gezwungen wird,
besondere Vorsicht walten zu
lassen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in der Wassermannstraße
würde eine Einengung nicht
den gewünschten Erfolg bringen. Die Verwaltung
rät deshalb vom Einbau einer
Engstelle ab.
Frühere Anträge zur
Verkehrssituation in Kornburg
Mit der Verkehrssituation in
Kornburg und der Ortsumgehung hat sich der Stadtrat bereits
mehrfach befasst. Die
Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Kornburger Hauptstraße
wurde zuletzt am 04.03.2004
im Verkehrsausschuss behandelt. Anlass war ein Antrag
der Stadtratsfraktion der
CSU. Die Ortsumgehung Kornburg war zuletzt am 01.04.2004
aufgrund eines Antrags der
SPD-Stadtratsfraktion Thema im Verkehrsausschuss.
In der Vergangenheit
erstellte Planungen der Verwaltung
Es liegen Planungen für die
Verlängerung des bestehenden Radwegs an der Ringelnatzstraße
bis zum Ortseingang von
Kornburg vor. Das Staatliche Bauamt, das Baulastträger der
als Staatsstraße 2407
klassifizierten Ringelnatzstraße ist, sieht bislang keine Möglichkeit für
eine Finanzierung des
Radweges.
TOP:
I. Beschluss
Verkehrsausschuss
Sitzungsdatum 17.09.2009
öffentlich
Betreff:
Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung in Kornburg
hier: Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2008
Antrag der
CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2009
Antrag der SPD-
Stadtratsfraktion vom 18.03.2009
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen/beschlossen,
mit Gegenstimmen
abgelehnt,
mit Stimmen
Beschlusstext:
Der Verkehrsausschuss
beschließt den Straßenplan Kornburger Hauptstraße, Rückbau der
Busbucht und den Einbau einer
Querungshilfe gemäß Vpl-PlanNr. 2.1691.2.4 vom 08.01.2009 mit
letzter Änderung vom
03.06.2009.
II.Ref.VI/ Vpl
III. Abdruck an:
Ref. I/OrgA
Ref. II/Stk
Vorsitzende(r): Referent(in):
Schriftführer(in):
+++++++++++++++++++++++++++++++++++
2. Sicherung
der Fußgängerquerung über die Kornburger Hauptstraße Höhe Keilstraße /
Kalkgrubenweg
Ausführlicher
Sachverhalt
Anlass
Am17.09.2009 hat der AfV im
Rahmen des TOP 3 „Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in
Kornburg“ den
Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Errichtung einer Mittelinsel in der
Kornburger
Hauptstraße Höhe
Kalkgrubenweg diskutiert. Dabei wurden auch Vergleiche mit einer
Fußgängersignalanlage an
dieser Stelle angestellt. Im Ergebnissagte Herr OBM zu, dass alternativ
zum Plan für die Mittelinsel
ein neuer, aktueller Plan für eine Signalanlage erstellt wird und
das Ergebnis zusammen mit der
Vormerkliste für Lichtsignalanlagen in den Verkehrsausschuss
eingebracht wird.
Unter jeweils anderen
Tagesordnungspunkten wird deshalb die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen
und die Abarbeitung des
Sparpakets 2009 Nr. 12 (Teil Wegfall von Lichtsignalanlagen)
behandelt.
Variante
A: Mittelinsel als Überquerungshilfe (Vorschlagsvariante)
Der Straßenplan mit
Mittelinsel als Überquerungshilfe wurde am17.09.2009 in den AfV eingebracht
(siehe Anlage). Er sieht vor,
dass die Fahrspur stadtauswärts ein Stück weit in die heutige
Busbucht verschwenkt wird, so
dass in der Fahrbahnmitte Platz für eine 2,50 Meter breite
Insel entsteht. Gleichzeitig
wird die Gehsteigkante hier zum behindertengerechten Aus- und
Einsteigen vorgezogen und auf
15 cm angehoben. Es entsteht dabei ein ca. 3,50 Meter breiter
Gehweg. Die Haltestelle wird
besser anfahrbar sein als im Bestand so dass kein Spalt zwischen
Fahrzeugtüren und Bordstein
zu überwinden ist.
Die geschätzten Kosten für
den Gesamtumbau betragen 60.500 Euro. Diese Lösung wurde
gewählt, weil die Haltestellenbucht
stadteinwärts erst im Jahr2006 saniert wurde. Ausgelöst
durch die Querungshilfe
entsteht somit auch für die stadtauswärtige Haltestelle ein funktionsgerechter
Umbau.
Variante
B: Lichtsignalanlage als Überquerungshilfe
Der Bürgerverein Kornburg hat
sich am 02.08.2009 zu der Planung der Querungsinsel schriftlich
geäußert und mitgeteilt, dass
man sich angesichts der Kosten des Straßenplans mit Mittelinsel
eine Lichtsignalanlage
gewünscht hätte. Im AfV am 17.09.2009 wurden Kosten für eine
LSA-Lösung genannt, die für
eine Errichtung ohne Änderung an der Fahrbahnkante und der
Busbucht auf 62.000 Euro
geschätzt wurden. Dazu kommen jährliche Unterhaltskosten von ca.
2.000 Euro für Energie und
die vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen.
Während der Plan mit der Querungsinsel
durchgeplant und abgestimmt wurde, basierte die
LSA-Kostenschätzung auf einer
Skizze. Als der Plan für eine LSA nach dem AfV erstellt wurde,
stellte sich im Rahmen der
Instruktion heraus, dass ein Wegfall der Busbucht notwendig ist. Nur
so kann der Bus die
Haltestelle so anfahren, dass die Türen an der Bordsteinkante liegen. Die
Bordsteinhöhe muss aber
unverändert bei 10 cm Höhe bleiben.
Die Kosten erhöhen sich
gegenüber dem AfV am 17.09.2009 auf43.000 Euro für den Straßenbau
plus 62.000 Euro für die
Lichtsignalanlage, in der Summe105.000 Euro. Dazu kommen
jährliche Unterhaltskosten
von ca. 2.000 Euro für Energie und die vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen
der Lichtsignalanlage.
- 2 -
Fachliche
und finanzielle Abwägung der Verwaltung
Angesichts
• der Kostendifferenz von 44.500 Euro,
• der geringen Aussicht, eine LSA-Lösung
in den nächsten Jahren umsetzen zu können
(siehe Tagesordnungspunkt zur
Vormerkliste für Lichtsignalanlagen) und
• der Tatsache, dass die Verkehrsbelastung
an dieser Stelle mittelfristig im Falle der Realisierung
der Ortsumgehung Kornburg
zurückgehen wird
hält die Verwaltung die
Errichtung einer Mittelinsel als Querungshilfe für sinnvoll. Sie ist die
geeignete
Lösung im Sinne einer
schneller realisierbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit
und der Verminderung des
Geschwindigkeitsniveaus durch die optische Fahrbahneinengung.
Der Bau löst keine
umplanungsbedingten KAG-Beiträge aus, weshalb kein Bürgergespräch
erforderlich ist. Sollte sich
während der Bauphase die Notwendigkeit von Erneuerungsmaßnahmen
ergeben, die KAG-Beiträge
auslösen können, wird eine schriftliche Anliegerinformation
durchgeführt.
Der Straßenplan mit der
Fußgängerschutzinsel wird deshalb erneut zum Beschluss vorgelegt.
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3. Nightliner
N 5
Antwort
der VAG vom 24. 08. 2010 auf das Schreiben von Stadtrat Harald Dix vom 16. 02.
2010


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Herzlichen Dank für Ihre
Geduld beim Lesen dieser Informationen, herzliche Grüßen und alle guten Wünschen
Ihr
Stefan Kunz