Baugebiet Kornburg Nord

Der Stadtrat hat am 2. Oktober 2014 einen Satzungsbeschluss gefasst und somit Baurecht geschaffen

Baugebiet Kornburg Nord

Der Stadtplanungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 25.09.2003 und am 18.07.2013 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4346 beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen für den Eigenheimbau zu schaffen.

Der Entwurf lag vom 02.09.2013 - 02.10.2013 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist wurde eine Stellungnahme vorgebracht, die von 190 Anwohnerinnen und Anwohnern unterzeichnet ist. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen, die sich vor allem mit der Erschließung und dem damit verbundenen Lärm auseinander setzten, wurden am 3. Juli 2014 die Betroffenen zu einem Gespräch ins Baureferat eingeladen. Teilnehmer waren neben dem Baureferenten, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bürgermeisteramt, Umweltamt, Servicebetrieb öffentlicher Raum und Stadtplanungsamt.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4346 und die Antwort der Verwaltung sind hier auszugsweise abgedruckt:

"In der Stellungnahme vom 20.09.2013, die von 190 Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen "Am Bruckweg", "Gottlieb-Geiß-Weg", "Röderweg" und "Nüßleinweg" unterzeichnet ist, wird die Erschließung des neuen Baugebiets über die Straße "Am Bruckweg" kritisiert und abgelehnt. Dabei wird insbesondere die bereits bestehende Verkehrslärmbelastung sowie die künftige Verkehrsbelastung durch das neue Baugebiet angesprochen. Vor allem die LKW der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen sowie die PKW der dort Beschäftigten stellten laut Stellungnahme ein Problem dar.

Bei einer stichprobenartigen Verkehrszählung am 09.10.2013, durchgeführt vom Verkehrsplanungsamt, wurde für die Straße "Am Bruckweg" ermittelt, dass zwischen 2004 und 2013 keine nennenswerten Veränderungen bezüglich der Verkehrsmenge festzustellen sind. Ein genereller Anstieg der PKW in den letzten Jahren, der von den Betroffenen gesehen wird, kann nicht bestätigt werden. Eine Verdoppelung der Fahrzeuge pro Tag durch den neuen Bebauungsplan ist nicht zu erwarten. Die Verkehrsbelastung steigt laut Prognose von aktuell 2600 KFZ/24 h auf rund 3350 KFZ/24 h. Die Mehrung des Verkehrs durch den Neubau von ca. 150 Wohneinheiten auf der Nordseite der Straße "Am Bruckweg" kann mit 750 KFZ am Tag angenommen werden. Ein Lkw Fahrverbot kann nicht in Betracht gezogen werden.

Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV orientieren sich an den Grenzwerten der baulichen Lärmsanierung. Für Wohngebiete betragen diese 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht. Die Schwellenwerte für verkehrsrechtliche Maßnahmen gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV werden nicht überschritten. Das Gewerbegebiet an der Kellermannstraße ist ausschließlich über die Straße "Am Bruckweg" erschlossen, so dass ein Nachtfahrverbot für LKW oder eine generelle Sperrung der Straße "Am Bruckweg" lediglich eine Verdrängung des Schwerlastverkehrs in andere Wohnstraßen (z.B. Schenkendorfstraße, Flockenstraße) zur Folge hätte.

Damit fände keine Problemlösung sondern eine Verlagerung der Lärmbelastungen statt. Durch die Erhöhung der Lärmimmissionen um 0,4 - 1,0 dB(A) werden die Orientierungswerte der DIN 18005 zwar weiter als bisher überschritten, effektive und umsetzbare Möglichkeiten, diesen Anstieg zu vermeiden sind allerdings nicht erkennbar.

Insbesondere eine Erschließung des neuen Baugebiets von Norden würde weitere Probleme aufwerfen, die schwerwiegender sind als die Erhöhung der Lärmbelastung an der bestehenden Bebauung. Dazu gehören die Ineffektivität und erhöhten Kosten einer einseitigen Erschließung, der damit zusammenhängende zusätzliche Verbrauch an Boden und Landschaft sowie die deutlich stärkere Belastung durch Verkehrslärm des Neubaugebiets durch Emissionen von zwei Seiten. Im Ergebnis ist daher diese Möglichkeit nicht weiter zu verfolgen.

Aufgrund der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4186 zum Schutz der vorhanden Wohnbebauung kann davon ausgegangen werden, dass gesunde Wohnbedingungen weiterhin gegeben sind."

Am 2. Oktober 2014 hat der Stadtplanungsausschuss des Stadtrates den Bebauungsplan Nr. 4346 für das Gebiet Kornburg Nord beraten. Ein Satzungsbeschluss wurde gefasst, für das Gebiet nördlich des Bruckweg wurde Baurecht geschaffen. Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4346 "Kornburg Nord" befinden sich im städtischen Besitz und sollen vom Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg vermarktet werden.